öbu zum Entwurf des Gesetzes über nachhaltige Unternehmensführung
Was der Bundesrat will
Im Entwurf verstärkt der Bundesrat die Berichtspflichten von grossen Unternehmen (ab 1000 VZS), reduziert die Pflichten von Unternehmen mit zwischen 500 und 1000 VZS, und klärt die Verantwortung innerhalb von Lieferketten: So sollen z.B. grosse Unternehmen von ihren Lieferanten Auskünfte nur nach einem internationalen Standard verlangen können. Noch offen ist, ob das NUFG einzig Berichterstattung oder auch Haftung beinhalten wird. Das NUFG würde gemäss Bundesrat weniger verlangen als die KOVI2, wie z.B. keine verbindlichen Klimapläne.
Vorgeschichte und politische Einschätzung
Die Konzernverantwortungsinitiative 1 (KOVI1) wurde 2020 stimmenmässig knapp angenommen aber mit dem Ständemehr abgelehnt. Im Vorfeld der Abstimmung über die KOVI1 diskutierte das Parlament bereits einmal intensiv über den damaligen Gegenvorschlag: Ein vergleichsweise weitgehender Vorschlag des Nationalrats (u.a. ausgearbeitet von NR Prof. Vogt, SVP/ZH), und einen minimalen Vorschlag des Ständerats (inspiriert von SR Noser, FDP/ZH).
öbu hatte sich damals für den nationalrätlichen Gegenvorschlag ausgesprochen (vgl. z.B. die entsprechende SRF-Arena (ab Min. 31). Doch die Räte machten schliesslich den ständerätlichen Gegenvorschlag zum Gesetz, mit Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten nur für Kinderarbeit und Konfliktmaterialien (vgl. das entsprechende öbu-Factsheet).
Für die Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände war damals zentral, dass die Schweiz der EU nicht vorauseilen, sondern ihre Gesetze der EU anpassen solle. Nun hat die EU ihre Regeln für nachhaltige Unternehmensführung inkl. Berichterstattung, Haftung und konkrete Regeln, stark weiterentwickelt (vgl. z.B. diesen öbu-Beitrag). Gleichzeitig ist die KOVI-2 auf dem Tisch, eine quasi Neuauflage der KOVI1 mit Anpassungen an die aktuellen EU-Regeln.
Und auch jetzt sind die Stimmen aus dem wirtschaftsnahen Lager und aus den grossen Wirtschaftsverbänden nicht zu überhören, die auch den aktuellen Bundesrats-Vorschlag ablehnen.
Die “Drittstaaten-Regelung” der EU
Zu beachten ist, dass die EU in Sachen nachhaltiger Unternehmensführung nun "Drittstaaten-Regeln" kennt, welche für Unternehmen in Ländern gelten, die keine der EU entsprechenden Regeln kennen. Würde die Schweiz also sowohl ein NUFG und auch die KOVI2 ablehnen, so könnten die schweizer Firmen unter diese EU-Drittstaaten-Regeln fallen. Diese sind nicht leichter zu erfüllen als das vom Bundesrat Vorgesehene, und Gerichtsstand wäre dann nicht in der Schweiz.
Natürlich gibt es auch im bundesrätlichen Vorschlag kritische Elemente, und einzelne Punkte hat der Bundesrat noch nicht oder in zwei Varianten vorgelegt. Für Diskussionen ist also in jedem Fall gesorgt. Es geht auch um Wichtiges - mit Folgen für Menschen, für die Umwelt und auch für die Unternehmen.