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PFAS: Was KMU jetzt tun können – und sollten

Themenfeld «Regulatorik und Berichterstattung: Impact & Verantwortung sichtbar machen»
- Ab August 2026 beginnen neue EU-Regeln zu PFAS zu wirken. Sie betreffen weit mehr Branchen, als viele KMU vermuten. Wie Sie Ihre eigene Betroffenheit mit überschaubarem Aufwand erkennen und erste Schritte einleiten, zeigt ein neues öbu-Factsheet.

Warum das Thema jetzt drängt

PFAS, die sogenannten «Ewigkeits-Chemikalien», werden uns in den nächsten Jahren begleiten, ob wir wollen oder nicht. In der Schweiz sind bislang 16 PFAS verboten. Die EU bereitet dagegen ein Verbot von rund 10'000 Stoffen vor, mit Übergangsfristen von einem halben bis zu 16 Jahren. Weil Schweizer Unternehmen eng mit dem EU-Markt verflochten sind, lohnt es sich, sich frühzeitig direkt auf die EU-Regeln einzustellen.

Die zentrale Frage lautet deshalb: Was können - und sollten - KMU heute tun, um ihre eigene Betroffenheit erst zu erkennen und dann, wo möglich, zu reduzieren? Denn niemand möchte sehenden Auges in Schwierigkeiten geraten.

Wo PFAS überall stecken

PFAS tauchen in überraschend vielen Branchen auf: in Textilien und Leder, Lebensmittelverpackungen und Backpapier, Kosmetika, in der Metallbearbeitung, in Elektronik, Gebäudefassaden und -dichtungen, Fahrzeugteilen, Batterien und Wärmepumpen oder in medizinischen Kunststoffteilen. Mal stecken sie im Produkt selbst, mal in Verpackung oder Beschichtung.

Die Folge: Die EU-Regelung wird für tausende Produkte Ersatzstoffe und neue Lösungen nötig machen. Nach Ablauf der Übergangsfristen dürften viele der heute üblichen Produkte in der EU nicht mehr zugelassen sein.

Erste Schritte - Je nach Rolle in der Wertschöpfungskette

Für öbu-Mitglieder ist das Factsheet «KMU & PFAS» kostenlos. Es nennt konkrete erste Schritte – abgestuft danach, ob ein Unternehmen als Hersteller, Händler, Anwender oder Entsorger tätig ist. So kann sich jedes KMU rasch orientieren, ohne gleich ein grosses Projekt aufsetzen zu müssen.

Warum sich das Handeln lohnt

Für ein frühzeitiges Vorgehen sprechen mehrere Gründ. Neben dem Schutz von Mensch und Umwelt: geringere Haftungsrisiken, neue Marktchancen, Versorgungssicherheit und die rechtzeitige Vorbereitung auf kommende Regularien und Verbote.