NUFG-Vernehmlassung: öbu unterstützt das NUFG und fordert Verbesserungen für KMU
In unserer Vernehmlassungsantwort nennen wir zwei Hauptpunkte sowie einige konkrete Anregungen:
a. öbu begrüsst und unterstützt das vom Bundesrat vorgelegte NUFG
b. Das NUFG muss die EU-Drittstaatenregeln soweit abdecken, um von der EU als gleichwertig anerkannt zu werden.
Die Vernehmlassung von öbu steht vor dem Hintergrund, dass die EU bereits klare Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung und -berichterstattung erlassen hat. Das NUFG reagiert zum einen auf diese EU-Regeln und verarbeitet diese mit dem Ziel, von der EU als gleichwertig anerkannt zu werden. Gleichzeitig ist das NUFG der indirekte Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative.
Die EU-Regeln gelten direkt für Unternehmen, die im EU-Raum eine bestimmte Grösse haben, und indirekt für alle deren Zulieferer. Das NUFG bildet in der vorliegenden Form die geltenden EU-Regeln ab. Es ist für die direkt betroffenen Grossunternehmen, soweit sie substanziell in der EU tätig sind oder dorthin liefern, keine zusätzliche Herausforderung. Hingegen profitieren KMU, die in Lieferketten von Grossunternehmen tätig sind oder selbst in die EU liefern, von dieser NUFG-Vorlage durch klare Regeln und Rechtssicherheit. Denn ohne ein «EU-ähnliches» NUFG müssten tausende Schweizer KMU die EU-Drittstaatenregeln selbst kennen und befolgen (zusätzlich zu eventuell abweichenden Schweizer Regeln).
Im Detail fordert öbu auch einige Anpassungen am NUFG-Entwurf
wie z.B.
- die Hochrisikosektoren durch angepasste Schwellenwerte ebenfalls dem NUFG zu unterstellen
- die Berichterstattungspflichten nicht zu reduzieren (wodurch statt heute 200 noch 100 Unternehmen berichten müssten), nur schon weil auch Investoren an geprüften Berichten interessiert sind
- die Haftung bei Verletzung der Sorgfaltspflichten gemäss OR 41 vorzusehen, jedoch einzig für gravierende, systematische resp. andauernde Verstösse,
- sicherzustellen, dass die bestehenden Regeln zu Sorgfaltspflichten und Transparenz zu Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit sauber von der VSoTr ins neue NUFG überführt werden.
Diese Anpassungen ändern aber nichts an der positiven Beurteilung der NUFG-Vorlage durch öbu
Denn das NUFG stellt für Grossunternehmen angesichts der EU-Regeln keine besonderen Anforderungen, während das NUFG für sehr viele Schweizer KMU die bestmögliche Situation darstellt – damit sie nicht direkt die EU-Regeln beachten müssen. Umgekehrt wäre aus öbu-Sicht ein stark abgeschwächtes NUFG, welches dann von der EU nicht als «gleichwertig» anerkannt wird, eine dumme Lösung: geringe nachhaltige Wirkung, aber maximaler Aufwand für tausende KMU.
öbu hat die Vernehmlassung am 8. Juli 2026 eingereicht. In die Vernehmlassungsantwort flossen auch Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis sowie der online-Anlass für Mitglieder vom 30. Juni 2026 mit ein.