Element 2

Guillaume perigois 0 N Rk Vdd A2fw unsplash

Green Claims unter neuen Regeln: Was ab dem 27. September für Schweizer Unternehmen gilt

Themenfeld «Regulatorik und Berichterstattung: Impact & Verantwortung sichtbar machen»
- Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU deutlich strengere Regeln dafür, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit kommunizieren dürfen. Betroffen sind auch Schweizer Unternehmen und das Schweizer Recht zieht bereits in dieselbe Richtung. Wie du deine eigene Kommunikation mit überschaubarem Aufwand prüfst, zeigt ein öbu-Webinar mit BDO nur zwei Tage nach dem Stichtag.

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft die EU ihr Verbraucher- und Lauterkeitsrecht. Allgemeine Umweltaussagen wie «klimaneutral», «umweltfreundlich» oder «grün» sind künftig grundsätzlich unzulässig, solange sie nicht im selben Medium konkretisiert und belegt oder durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung gedeckt sind. Verbindlich werden Unternehmen dabei nicht direkt durch die Richtlinie, sondern durch die nationalen Umsetzungsgesetze der Mitgliedstaaten. Die Anwendung startet EU-weit am 27. September, auch wenn einzelne Staaten mit der Umsetzung noch im Verzug sind.

Auch für Schweizer Unternehmen relevant

Massgeblich ist nicht der Firmensitz, sondern ob sich die Kommunikation an Konsument:innen in der EU richtet. Relevant wird es also, sobald du über einen eigenen Onlineshop in die EU lieferst, EU-Kundschaft ansprichst oder Produkttexte und Labels bereitstellst, die Händler gegenüber EU-Konsument:innen verwenden. Hinzu kommt: Auch in der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2025 mit Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG ein Greenwashing-Verbot. Klimaaussagen sind unlauter, wenn sie nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt sind, faktisch eine Beweislastumkehr. Dass das keine Theorie bleibt, zeigt die BAFU-Vollzugshilfe: «klimaneutral» gilt als faktisch nicht nachweisbar und soll nicht mehr verwendet werden. Der Konsumentenschutz hat bereits rund 30 Firmen angeschrieben, die weiterhin damit werben.

Welche Aussagen jetzt besonders kritisch sind

Im Fokus stehen allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis, kompensationsbasierte Claims wie «CO2-neutral» auf Produktebene, eigene Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Zertifizierung sowie Zukunftsversprechen ohne belastbaren Umsetzungsplan. Bei weitverbreiteten Verstössen sehen die nationalen Sanktionssysteme Bussen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes vor, dazu kommt das Reputationsrisiko.

Im Webinar auf den Punkt gebracht

Warum sich das frühe Prüfen lohnt

Wer seine Claims heute sichtet, vermeidet kurzfristige und teure Anpassungen an Kampagnen und Produkttexten, senkt Haftungs- und Reputationsrisiken und schafft die Grundlage für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation. Ein guter Einstieg ist ein einfaches Inventar: Welche Nachhaltigkeitsaussagen sind heute öffentlich sichtbar, wie sind sie belegt, und wer gibt sie intern frei?

Titelbild: Guillaume Périgois, unsplash