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Versicherung für ReUse-Bauteile: öbu und der Kanton Zürich arbeiten zusammen

Themenfeld «Zukunftsfähige und innovative Geschäftsmodelle: Neue Wege für eine nachhaltige Wirtschaft»
- öbu und das AWEL des Kantons Zürich entwickeln gemeinsam eine Versicherungslösung für wiederverwendete Bauteile. Das Vorhaben baut auf der Vorarbeit von öbu aus dem Jahr 2025 auf und soll ab 2028 an realen Bauprojekten erprobt werden. Für die Arbeitsgruppe werden noch Fachleute gesucht.

Fehlende Absicherung bremst die Wiederverwendung

Wiederverwendete Bauteile sparen CO2 und Ressourcen, und die Nachfrage wächst. Artikel 35j des Umweltschutzgesetzes macht Vorgaben zur Wiederverwendung, und immer mehr Kantone verankern sie in ihren Kreislaufwirtschaftsstrategien. Studien aus Basel-Stadt und Zürich zeigen jedoch übereinstimmend dasselbe Hindernis. Es ist nicht das Material, sondern die Frage, wer bei einem Schaden geradesteht. Für neue Baustoffe bestehen dafür eingespielte Normen, Zuständigkeiten und Versicherungsprodukte. Für Bauteile, die schon einmal verbaut waren, fehlt ein vergleichbares Modell. Solange das so bleibt, entscheiden sich Bauherrschaften im Zweifel für Neuware.

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Gewonnener CBI Booster

öbu hat das Thema 2025 aufgegriffen und dafür einen Booster des Förderprogramms Circular Building Industry gewonnen, das Innovationen für die Kreislaufwirtschaft im Bau- und Immobiliensektor unterstützt. In diesem Rahmen entstanden zwei Umfragen, eine bei Versicherern und eine bei erfahrenen ReUse-Projektträgern, dazu Gespräche mit Fachleuten aus Versicherungswirtschaft und Baurecht sowie eine erste Arbeitsgruppe. Daraus ging eine Diskussionsgrundlage hervor, die zwei mögliche Versicherungsmodelle beschreibt und die Rollen entlang der Wiederverwendungskette benennt. Wiederverwendung braucht ein Zusammenspiel aus Qualitätsprüfung, Dokumentation, klarer Verantwortungszuordnung und einem Versicherungsbaustein, der an bestehende Policen anschliesst. 

Die Fortsetzung mit dem Kanton Zürich

Genau hier setzt die neue Zusammenarbeit an. öbu und das AWEL, das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft der Baudirektion des Kantons Zürich, führen das Vorhaben gemeinsam weiter. Bis Ende 2027 sollen die offenen Fragen geklärt werden: Welche Risiken bei der Wiederverwendung entstehen, wer sie trägt, welche Nachweise ein Versicherer mindestens benötigt und an welcher Stelle des bestehenden Versicherungsmarkts eine Lösung andocken kann. Ab 2028 folgt die Erprobung an realen Bauprojekten. Entscheidend ist dabei die Reihenfolge. Eine Versicherung ersetzt die Haftung nicht, sie finanziert deren Folgen. Erst wenn geklärt ist, wer verantwortlich ist, wird das verbleibende Risiko für Versicherer kalkulierbar.

Mitarbeit in der Arbeitsgruppe