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Neuer öbu-Leitfaden: Transparenz und Verantwortung bei Konfliktmineralien und Kinderarbeit

- Um Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) zu unterstützen, hat öbu einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Dieser bietet einen Überblick über den Inhalt der Verordnung und Sie erfahren ob und inwiefern Ihr Unternehmen betroffen ist.

Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten rücken zunehmend auf die Agenda der unternehmerischen Nachhaltigkeit. Denn nicht nur die EU legt hier einen Gang zu - auch in der Schweiz nehmen Berichterstattungspflichten eine immer wichtigere Rolle ein und beanspruchen damit auch Ressourcen im Nachhaltigkeitsmanagement vieler Unternehmen. Die neue Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) verlangt ab 2023 eine jährliche Berichterstattung, wobei der erste Bericht 2024 zu leisten ist. Noch immer stellt die neue Verordnung rund um Verantwortung zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien Unternehmen vor Fragen: Ist mein Unternehmen betroffen? Was muss ich bei der Umsetzung beachten? Welche Folgen hat die Verordnung für mein Unternehmen? 

öbu bietet mit dem neuen Leitfaden “Transparenz und Verantwortung bei Konfliktmineralien und Kinderarbeit” eine Hilfestellung für Unternehmen im Umgang mit der Verordnung an. Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit öbu-Mitgliedunternehmen MME Legal AG erarbeitet und bietet eine erste Orientierung. 

Einordnung der VSoTr

Die VSoTr verlangt eine umfassende Risikoanalyse entlang der Lieferkette, konkrete Massnahmen zur Risikominderung sowie eine transparente Berichterstattung. Die Verordnung ist ein erster Schritt und setzt klare Signale für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraxis - insbesondere in Bezug auf internationale Lieferketten. Im direkten Vergleich zur zuvor abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative zeigt sich die VSoTr jedoch als abgeschwächte Version. So beschränkt sie sich beispielsweise auf die Bereiche Konfliktmineralien und Kinderarbeit.

Dennoch bleibt die Verordnung ein Vorbote weiterer Regulierungen, die Schweizer Unternehmen direkt oder, über die Lieferketten der EU, indirekt betreffen werden. Zudem ist die VSoTr in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoanalyse und deren Umfang recht vage gehalten, was die Umsetzung für die Unternehmen erschwert und zu Inkonsistenzen führen kann. Der öbu-Leitfaden dient dazu, die Unsicherheiten für Unternehmen im Rahmen der neuen Verordnung zu reduzieren. 

Darauf können sich Unternehmen einstellen

Zusammenfassend lesen sich aus der VsoTr mehrere Aspekte heraus, die für betroffene Unternehmen zentral sind: 

  • Mehr Transparenz: Unternehmen lernen ihre Lieferketten besser kennen.
  • Reputationsgewinn: Eine sorgfältige Umsetzung fördert das Vertrauen von Stakeholder:innen, Investor:innen und Kund:innen.
  • Administrativer Aufwand: Die Umsetzung der Anforderungen erfordert für betroffene Unternehmen Zeit und Ressourcen, insbesondere für die Risikoanalyse und Berichterstattung.
  • Strafen bei Verstössen: Bei Nicht-Einhaltung der Verordnung drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Im neuen, umfassenden Leitfaden von öbu geht es neben diesen Aspekten insbesondere um konkrete Hilfestellungen, Entscheidungshilfen und Begriffseinordnungen. Auch wenn jedes Unternehmen seine Situation individuell bewerten muss, dient der Leitfaden als hilfreiche Orientierung. 

 

Bild: Vecteezy