
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ
Das Das EKZ-Gesetz verpflichtet die EKZ zu Nachhaltigkeit. Das Nachhaltigkeitsverständnis der EKZ enthält demnach im Kern das Prinzip der Generationengerechtigkeit: «Nachhaltige Entwicklung stellt sicher, dass die Bedürfnisse der Gegenwart gedeckt werden können, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen.»
Im Zeitalter der Energiewende ist die Erhöhung von Energie- und Ressourceneffizienz ein zentrales Thema. In Bezug auf die Mitarbeitenden hat der Schutz der Arbeitnehmenden vor Gefahren insbesondere im Umgang mit Elektrizität branchenbedingt seit jeher einen hohen Stellenwert bei den EKZ. Die Sensibilisierung im Umgang mit Strom wird auch von Seiten ESTI (Eidgennössisches Starkstrominspektorat) und der Versicherungen (SUVA) gefordert und gefördert. 6 GRI-Bericht 2014 /15 G4-2 Fortsetzung Die gesellschaftliche Erwartung an eine nachhaltige Entwicklung im Allgemeinen und im Speziellen gegenüber der Schweizer Strom- und Energiewirtschaft ist deutlich vorhanden. Die EKZ als öffentlichrechtliche Unternehmung sind dabei besonders exponiert. Die EKZ entwickeln sich im Dialog mit den wichtigsten Stakeholdern kontinuierlich weiter.