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Neue Kriterien für EU-Ecolabel bei Reinigungsmitteln

Themenfeld «öbu-Themenschwerpunkt: Nachhaltige Wertschöpfungsketten und Beschaffung»
- Seit Mitte Juli sind neue Kriterien für Reinigungsmittel zur Qualifikation für eine Kennzeichnung durch das EU-Ecolabel in Kraft. Die neuen Beschlüsse betreffen Spül- und Waschmittel für die Anwendung in Haushalten und in der Industrie sowie Reinigungsmittel für harte Oberflächen.

Produzenten können ihre Produkte mit dem EU-Ecolabel kennzeichnen, wenn diese bestimmte Kriterien einhalten. Für Reinigungsmittel gelten gewisse Anforderungen an folgende Kriterien: Dosierung, Gefährlichkeit für Wasserorganismen, biologische Abbaubarkeit, nachhaltige Beschaffung von Palmöl, Verzicht oder Verringerung bestimmter Substanzen sowie Verpackung.  

Die Kriterien werden regelmäßig angepasst, um auf Marktentwicklungen und Innovationen zu reagieren. Die EU-Kommission hat Ende Juni 2017 die Anforderungen an die verschiedenen Kriterien der genannten Produktgruppen per Beschluss erweitert. Die Anforderung an die Verpackung wurde zusätzlich um Bestimmungen für ein recyclingorientiertes Design ergänzt. So dürfen beispielsweise bestimmte Materialien für Etiketten, Verschlüsse und die Barrierebeschichtung nicht mehr eingesetzt werden.