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Gesetzesentwurf für europäisches Lieferkettengesetz

Themenfeld «öbu-Themenschwerpunkt: Nachhaltige Wertschöpfungsketten und Beschaffung»
- EU-Justizkommissar Reynders kündigte an, 2021 einen Gesetzesentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht vorlegen zu wollen, der Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verpflichtet. EU-Abgeordnete und NGOs begrüssen den Vorstoss.

Während eines Webinars am 29. April 2020 präsentierte EU-Justizkommissar Didier Reynders eine Studie der EU-Kommission zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten. Die Ergebnisse verdeutlichten die Notwendigkeit von verbindlichen Regeln für Unternehmen, da freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen nicht ausreichen. In Zusammenhang mit der Studie kündigte Reynders einen Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene an, welches 2021 in Kraft treten soll.

Die Unternehmen werden im Gesetzesentwurf zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verpflichtet. Des weiteren sind öffentlich-rechtliche Sanktionen sowie Klagemöglichkeiten von Betroffenen vorgesehen. Reynders betont an dieser Stelle: „Eine Regulierung ohne Sanktionen ist keine Regulierung“. Und, das Gesetz soll Teil des Green Deal der EU sein und eine leitende Funktion für den Aufbau der Wirtschaft nach der COVID-19 Krise einnehmen. Der von Reynders angekündigte Gesetzentwurf wurde von EU-Abgeordneten und NGOs begrüsst. 

(Quelle Titelbild: unsplash)