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Bundesrat ist für die Sorgfaltsprüfung, gegen die Konzernverantwortungsinitiative

Themenfeld «öbu-Themenschwerpunkt: Nachhaltige Wertschöpfungsketten und Beschaffung»
- An seiner Sitzung vom 15. September 2017 hat der Bundesrat die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen» dem Parlament zur Ablehnung empfohlen. Er erwartet von den Unternehmen die Durchführung einer Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Umwelt- und Menschenrechte, will diese aber nicht gesetzlich verankern.

Für den Bundesrat ist unumstritten, dass Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch unternehmerische Tätigkeiten im Ausland ein grosses Problem darstellen. Er erkennt die Anliegen der Volksinitiative im Kern an und geht mit den Initianten einig, dass Handlungsbedarf besteht. Trotzdem beantragt er beim Parlament, die Initiative ohne Gegenentwurf und ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, denn sie gehe insbesondere in haftungsrechtlichen Fragen zu weit.

Bemerkenswert ist, dass der Bundesrat die von der Initiative geforderte Sorgfaltsprüfungspflicht unterstützt - die unternehmerische Pflicht also, alle relevanten Geschäftsbeziehungen auf tatsächliche und potenzielle Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. In seiner Botschaft zur Initiative schreibt der Bundesrat, dass er von den Unternehmen erwarte, «dass sie auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Sorgfaltsprüfung gemäss den UNO-Leitprinzipien durchführen. Eine solche Prüfung ermöglicht es den Unternehmen, ihre menschenrechtliche Verantwortung gebührend wahrzunehmen. Sie sollen ihre Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte auch kommunizieren.»

Initianten kritisieren Inkonsistenz

Obwohl eine Entwicklung hin zur Verrechtlichung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in verschiedenen europäischen Ländern durchaus erkennbar ist, möchte der Bundesrat nichts von gesetzlichen Pflichten wissen. Die Initianten der Konzernverantwortungsinitiative monieren denn auch die Inkonsistenz zwischen der Erwartung, dass Unternehmen Sorgfaltsprüfungen durchführen, und der Weigerung, diese gesetzlich zu verankern.

Ungeachtet einer allfälligen gesetzlich bindenden Pflicht erachtet öbu es als essentiell, dass Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten analysieren, ihren Impact auf Umwelt und Menschenrechte verstehen und geeignete Massnahmen für nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Beschaffung ergreifen. Im Rahmen des Schwerpunktthemas Nachhaltige Lieferketten und auf www.kompass-nachhaltigkeit.ch stellt öbu Informationen und Hilfsmittel zur Umsetzung von nachhaltigen Lieferketten und Beschaffung zur Verfügung.