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Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung?

Themenfeld «öbu-Themenschwerpunkt: Nachhaltige Wertschöpfungsketten und Beschaffung»
- Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Detailberatung zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fortgesetzt. Beschaffung soll auch «volkswirtschaftlich nachhaltig» sein und Bundesbetriebe sollen ihre Vorreiterrolle wahrnehmen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat die Detailberatung zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) fortgesetzt. 

Sie beantragt, dass mit dem Gesetz nicht nur der nachhaltige, sondern auch der volkswirtschaftlich nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel bezweckt werden soll. Zudem soll das Gesetz nicht nur den wirksamen, sondern auch den fairen Wettbewerb unter den Anbieterinnen fördern und  öffentliche und von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen sollen neu dem BöB unterstellt sein. Die öffentliche Hand müsse Verantwortung übernehmen, wenn sie Unternehmen führt oder mehrheitlich besitzt, merken die Befürworter an. Eine Minderheit befürchtet, dass man den Unternehmen damit ihre Wettbewerbsfähigkeit am Markt nimmt.

Mit Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission zudem, dem Bundesrat die Kompetenz zu nehmen, gewisse Sektoren bei wirksamen Wettbewerb dem Gesetz nicht zu unterstellen. Einzig der Gesetzgeber soll über die Unterstellung bestimmen können. Deutlich (mit 0 zu 19 Stimmen) lehnt es die Kommission ab, die Beschaffungen der Armee vollständig vom Gesetz auszunehmen und die PUBLICA und die Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden vom Gesetz zu befreien. Die Kommission wird im neuen Jahr mit der Detailberatung weiterfahren.