Neue Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten: Was kommt nun auf Unternehmen zu?
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Die Konzernverantwortungsinitiative scheiterte im November 2020 am Ständemehr. Damit tritt nun automatisch der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag in Kraft, wenn dagegen nicht erfolgreich das Referendum ergriffen wird. Für Schweizer Unternehmen kommen damit neue Pflichten: Die jährliche Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange (bspw. in den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Menschenrechte) sowie die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in gewissen Prozessen.
Welche Unternehmen sind betroffen? Was genau bedeutet das Gesetz für Unternehmen in der Schweiz? Und wie können sie sich auf die Änderungen vorbereiten?
Diese Fragen und viele mehr werden beim Webinar am Donnerstag, 1. Juli, von 14.00 - 15.00 Uhr von Matthias Leisinger und Regula Meng von focusright beantwortet. Im Anschluss hat es Zeit für einen Austausch und Ihre persönlichen Fragen.
Programm:
14.00 Uhr: Begrüssung
David Weiss, öbu
14.10 Uhr: Nichtfinanzielle Berichterstattung und Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien
Matthias Leisinger und Regula Meng, focusright GmbH
- Welche Unternehmen sind wie betroffen?
- Einordnung des Schweizer Gesetzes und der Verordnung
- Entwicklungen im europäischen Ausland
- Umsetzungsschritte
14.30 Uhr: Diskussion
Über die Redner*innen:
Matthias Leisinger ist Experte für Unternehmensverantwortung mit Erfahrung im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung, dem Aufbau von Managementsystemen und der Entwicklung und Leitung von Multi-Stakeholder-Initiativen.
Regula Meng ist Geschäfts- und Menschenrechtsexpertin und hat sich u.a. bei UNICEF im Bereich Child Rights & Business vertieft mit Fragen rund um Kinderarbeit und Kinderrechte beschäftigt.
Quelle: Foto von Shutterstock