Vernehmlassung CO2-Verordnung 2012
Die Öbu ermuntert den Bundesrat, seinen Spielraum auszuschöpfen und die Emissionsreduktionsziele bis 2020 auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Industrie kann mehr beitragen als im Entwurf gefordert. Dabei könnten die Unternehmen auch von der verbesserten Planungssicherheit und dem innovationsfreundlichen Umfeld profitieren.
Die Öbu begrüsst die Stossrichtung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung). Sie sieht aber Optimierungsbedarf insbesondere betreffend der allgemeinen wie auch der industriespezifischen Ziele.
Die Schweiz hat sich im CO2-Gesetz verpflichtet, die im Inland emittierten Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Im langfristigen Kontext könnten die vorgeschlagenen Ziele jedoch zu lasch sein: Bis 2050 sollten gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen ca. 80 Prozent weniger Treibhausgase emittiert werden. Es stellt sich die Frage, ob das gesetzte Ziel von minus 20 Prozent bis 2020 genügend ehrgeizig ist, oder ob nicht schon im Verlauf dieser Periode eine weitere Verschärfung nötig sein wird. Der Bundesrat hat die Kompetenz, das Ziel für 2020 gegenüber 1990 zu erhöhen, bis minus 40 Prozent (wovon maximal 75 Prozent im Ausland). Die Öbu ermuntert den Bundesrat, seinen Spielraum auszuschöpfen – diese Erhöhung des Ziels ist zwar ehrgeizig, kann aber diverse positive Auswirkungen auf die Wirtschaft generieren. Nebst der Sicherung der Planungsgrundlagen sind hier vor allem die ausgelösten Innovationen explizit zu erwähnen. Die Möglichkeit, Auslandszertifikate an das Schweizer Reduktionsziel anrechnen zu lassen, erhöht zudem die Flexibilität für die Unternehmen.
Im Weiteren wird der Bundesrat gebeten, die Diskussion über die langfristigen Ziele und die Umsetzungsmassnahmen zu deren Erreichung frühzeitig einzuleiten. Damit können unnötige Zusatzbelastungen für die Unternehmen vermieden werden: Diese müssen ihre mittel- und langfristige Investitionsplanung auf verlässlicher Basis rechnen können. Insbesondere bei Erneuerungsinvestitionen könnten ohne entsprechende Informationen die „windows of opportunity“ für an sich wirtschaftliche Reduktionsmassnahmen verpasst werden.
Die Erfahrungen aus den besonders ambitionierten Öbu-Mitgliedfirmen belegen, dass sehr viel höhere Reduktionen wirtschaftlich umsetzbar sind. Auch in bisher wenig aktiven Unternehmen sind wirtschaftliche Einsparpotenziale von gegen 30 Prozent durchaus üblich. Im Industriesektor können also höhere Ziele gesetzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass „early movers“ tatsächlich einen Vorteil erhalten. Jene Unternehmen, die bisher keine Einsparungen beigetragen haben, verfügen über das grössere Potenzial für Emissionsreduktionen, inbesondere auch sogenannte „low hanging fruit“, also Massnahmen, die mit kleinem Aufwand grosse Wirkung erzielen können. Die Differenzierung zwischen den bisher unterschiedlich engagierten Unternehmen scheint im Verordnungsentwurf noch ungenügend.
Die Unternehmen haben noch nicht im breiten Umfang die Bedeutung der Weiterbildung erkannt und versäumen es bedauerlicherweise, ihre Mitarbeitenden in Richtung spezifischer Anforderungen der Energiewende zu schulen. Es wäre zu klären, ob eine obligatorische Weiterbildung analog dem System der EKAS / ASA (Arbeitssicherheit) hier anwendbar wäre.
Die Öbu gibt seit 1990 Input zu klimapolitischen Fragen. Nach frühen Diskussionen über die ökologische Steuerreform nahmen wir 1994 an der ersten Vernehmlassung zur CO2-Abgabe auf fossilen Energieträgern teil, und brachten seither regelmässig die Meinung der ökologisch bewussten Unternehmen ein. Heute sind weitere Akteure im Bereich grüne Wirtschaft etabliert und die grossen Wirtschaftsverbände haben ihre Position teilweise angepasst. Dank dieser Veränderungen sollte ein griffiges Regelwerk in der Klimapolitik möglich werden.
