ÖBU fordert wirtschaftsfreundliche Energieabgaben
Heute hat die IPCC ihren Bericht zur Klimaerwärmung vorgelegt. Die Auswirkungen auf das Klima, aber auch auf andere Umweltbereiche gefährden unsere Lebensgrundlagen und damit auch die Basis für unsere Wirtschaft. Die ÖBU bekennt sich zum Prinzip einer Nachhaltigen Wirtschaft. Eine ökologische Steuerreform soll deshalb den Naturverbrauch als neues Steuersubstrat einführen, als zusätzliche Säule des gesamten Steuersystems, bei gleichzeitiger Senkung der Belastung von Arbeit.
Die IPCC, der Klimaausschuss der Uno, hat heute den vierten Weltklimabericht vorgelegt. Verursacher des Klimawandels ist „mit grosser Wahrscheinlichkeit“ der Mensch. Die Wissenschafter erwarten einen Anstieg der Temperaturen und des Meeresspiegels sowie eine weitere Zunahme schwerer Wetterereignisse.
Die ÖBU setzt sich seit langem für eine nachhaltige und wirtschaftsfreundliche Klimapolitik ein und bringt konstruktive Argumente aus der Praxis in die Politik ein – damit der Klimawandel nicht zu einer Schwächung der Schweizer Wirtschaft führt, sondern von innovativen Unternehmen als Chance genutzt werden kann.
Die ÖBU erachtet eine generelle Energieabgabe als den nächsten konkreten Schritt einer notwendigen ökologischen Steuerreform und stellt sieben Leitsätze für deren Wirtschaftsverträglichkeit auf:
I Notwendigkeit
Die Wirtschaft ist derzeit nicht oder nur ansatzweise nachhaltig. Dadurch wird die Grundlage ihrer Existenz gefährdet. Eine massgebliche Reduktion des Ressourcenverbrauchs ("Faktor 4") ist daher strategisches Ziel. Die Einführung einer Energieabgabe ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung.
II Wirksamkeit
Eine Energieabgabe muss eine Reduktion der Schadstoffe durch Erhöhung der Ressourceneffizienz und eine absolute Verringerung des Ressourcenverbrauchs ermöglichen. Dazu muss sie so hoch angesetzt werden, dass sie einen Motor bildet für ökoeffiziente Innovationen.
III Planbarkeit
Die Einführung der Energieabgabe muss eine Entwicklung der Wirtschaft in Richtung Ökoeffizienz erlauben, sie muss die Investitionsplanungen der Wirtschaft berücksichtigen. Der Kurs muss kontinuierlich verfolgt werden, damit die Unternehmen ihre Effizienzstrategien auf ein verlässliches Ziel ausrichten können.
IV Mittelverwertung
Die Energieabgabe muss vollumfänglich durch die Senkung bestehender Abgaben an Wirtschaft und Bevölkerung rückerstattet werden. Die Einnahmen aus der Energieabgabe sollen vornehmlich für die Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden.
V Verteilungsneutralität
Die Rückerstattung soll neutral auf Wirtschaft und Bevölkerung erfolgen. Die Neuausrichtung der Besteuerungsgrundlagen führt zu einem erwünschten Strukturwandel hin zu mehr Ökoeffizienz.
VI Internationale Verträglichkeit
Eine nachhaltige Wirtschaft verlangt eine breite Mischung von verschiedenen Branchen und Sektoren. Eine internationale Harmonisierung der Abgabesysteme notwendig und prioritär anzustreben.
VII Indexneutralität
Die Energieabgabe soll nicht teuerungswirksam sein, da sie vollumfänglich rückerstattet wird.
Das Ziel heisst: Nachhaltiger Nutzen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
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...von der Öbu
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