02. 02. 2007

Öbu fordert wirtschaftsfreundliche Energieabgaben

Heute hat die IPCC ihren Bericht zur Klimaerwärmung vorgelegt. Die
Auswirkungen auf das Klima, aber auch auf andere Umweltbereiche
gefährden unsere Lebensgrundlagen und damit auch die Basis für
unsere Wirtschaft. Die Öbu bekennt sich zum Prinzip einer Nachhaltigen
Wirtschaft. Eine ökologische Steuerreform soll deshalb den
Naturverbrauch als neues Steuersubstrat einführen, als zusätzliche
Säule des gesamten Steuersystems, bei gleichzeitiger Senkung der
Belastung von Arbeit.


Die IPCC, der Klimaausschuss der Uno, hat heute den vierten
Weltklimabericht vorgelegt. Verursacher des Klimawandels ist „mit grosser
Wahrscheinlichkeit“ der Mensch. Die Wissenschafter erwarten einen Anstieg
der Temperaturen und des Meeresspiegels sowie eine weitere Zunahme
schwerer Wetterereignisse.

Die Öbu setzt sich seit langem für eine nachhaltige und wirtschaftsfreundliche
Klimapolitik ein und bringt konstruktive Argumente aus der Praxis in die Politik
ein – damit der Klimawandel nicht zu einer Schwächung der Schweizer
Wirtschaft führt, sondern von innovativen Unternehmen als Chance genutzt
werden kann.

Die Öbu erachtet eine generelle Energieabgabe als den nächsten konkreten
Schritt einer notwendigen ökologischen Steuerreform und stellt sieben
Leitsätze für deren Wirtschaftsverträglichkeit auf:

I Notwendigkeit
Die Wirtschaft ist derzeit nicht oder nur ansatzweise nachhaltig. Dadurch wird
die Grundlage ihrer Existenz gefährdet. Eine massgebliche Reduktion des
Ressourcenverbrauchs ("Faktor 4") ist daher strategisches Ziel. Die Einführung
einer Energieabgabe ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung.

II Wirksamkeit
Eine Energieabgabe muss eine Reduktion der Schadstoffe durch Erhöhung
der Ressourceneffizienz und eine absolute Verringerung des
Ressourcenverbrauchs ermöglichen. Dazu muss sie so hoch angesetzt
werden, dass sie einen Motor bildet für ökoeffiziente Innovationen.

III Planbarkeit
Die Einführung der Energieabgabe muss eine Entwicklung der Wirtschaft in
Richtung Ökoeffizienz erlauben, sie muss die Investitionsplanungen der
Wirtschaft berücksichtigen. Der Kurs muss kontinuierlich verfolgt werden,
damit die Unternehmen ihre Effizienzstrategien auf ein verlässliches Ziel
ausrichten können.

IV Mittelverwertung

Die Energieabgabe muss vollumfänglich durch die Senkung bestehender
Abgaben an Wirtschaft und Bevölkerung rückerstattet werden. Die Einnahmen
aus der Energieabgabe sollen vornehmlich für die Senkung der
Lohnnebenkosten verwendet werden.

V Verteilungsneutralität

Die Rückerstattung soll neutral auf Wirtschaft und Bevölkerung erfolgen. Die
Neuausrichtung der Besteuerungsgrundlagen führt zu einem erwünschten
Strukturwandel hin zu mehr Ökoeffizienz.

VI Internationale Verträglichkeit

Eine nachhaltige Wirtschaft verlangt eine breite Mischung von verschiedenen
Branchen und Sektoren. Eine internationale Harmonisierung der
Abgabesysteme notwendig und prioritär anzustreben.

VII Indexneutralität

Die Energieabgabe soll nicht teuerungswirksam sein, da sie vollumfänglich
rückerstattet wird.

Das Ziel heisst: Nachhaltiger Nutzen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.

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wie Amstein Walthert
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