Nachhaltige Unternehmen klar für die CO2-Abgabe
In ihrer Vernehmlassungsantwort zum weiteren Vorgehen in der Klimapolitik unterstützt die Schweizerische Vereinigung für ökologisch bewusste Unternehmensführung ÖBU klar die CO2-Lenkungsabgabe.
Die Erreichung der Reduktionsziele gemäss CO2-Gesetz bis im Jahr 2010 erfordert eine Verstärkung der Klimapolitik. Der Bundesrat stellte in einer Vernehmlassung vier verschiedene Varianten zur Verringerung des CO2-Ausstosses zur Auswahl.
Die Wirtschaft hat sich seit Jahren am geltenden Recht des CO2-Gesetzes orientiert. Das Konzept der CO2-Abgabe wurde von den grossen Unternehmensverbänden als Alternative zu einer umfassenden Energieabgabe vertreten. Im Hinblick auf die subsidiär einzuführende Lenkungsabgabe wurden insbesondere im Rahmen der Energieagentur der Wirtschaft Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit entsprechender Emissionsminderung umgesetzt. Es ist trotz der erreichten Verbrauchsminderungen nicht zu erwarten, dass alleine mit Freiwilligkeit die gesteckten Ziele erreicht werden können.
Wird nun die Abgabe – entgegen der gesetzlichen Vorgaben – nicht eingeführt, entgeht den beteiligten Unternehmen der einkalkulierte Wettbewerbsvorteil. Dies würde eine Änderung der Spielregeln im laufenden Spiel bedeuten. Die Berechenbarkeit für unternehmerische Entscheide wird gestört, das Vertrauen in den Staat sinkt. Eine innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft braucht jedoch langfristig verlässliche, voraussehbare Rahmenbedingungen und einen Staat, der seine Ziele konsequent verfolgt. In diesem Sinn bedeutet der Verzicht auf die CO2-Lenkungsabgabe eine Schwächung der Schweizer Wirtschaft.
Der Klimarappen und die CO2-Abgabe unterscheiden sich primär dadurch, dass beim Klimarappen die Emissionsreduktionen hauptsächlich im Ausland – voraussichtlich vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern – erfolgen, im Falle der CO2-Abgabe hingegen im Inland.
Unter Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile der vier vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten empfiehlt die ÖBU dem Bundesrat klar die Realisierung der Variante 1 (nur CO2-Abgabe) aus folgenden Gründen:
Es gibt wichtige wirtschaftliche, ökologische, soziale und ethische Gründe, die für Emissionsreduktionen hauptsächlich im Inland sprechen. Dies wird mit Variante 1 (Erhebung einer CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen) am besten berücksichtigt. Der Verzicht auf die CO2-Abgabe würde völlig falsche Signale setzen. Die CO2-Abgabe setzt Anreize für Massnahmen im Inland.
Variante 2 (Erhebung einer CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit Teilzweckbindung für den Einkauf von ausländischen Zertifikaten) macht eine Gesetzesänderung nötig, was die Umsetzung von Massnahmen verzögert und zu einer weiteren Abschwächung der Wirkung führen kann.
Varianten 3 (Erhebung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen und Einführung eines freiwilligen Klimarappens auf Treibstoffen) und 4 (Einführung eines freiwilligen integralen Klimarappens auf Treibstoffen) haben kurzfristige finanzpolitische Vorteile für den Bund, die Nachteile überwiegen jedoch aus Sicht der ÖBU bei weitem. Die Durchführung ist freiwillig und nicht garantiert, da bei Nicht-Erfüllung keine Sanktionen erfolgen. Der Verzicht auf eine Verbrauchsreduktion im Treibstoffbereich ist nicht nachvollziehbar. Die vom Kyoto-Protokoll geforderte Supplementarität ist nicht gegeben. Offenbar besteht ein Konflikt mit dem Kartellrecht. Eine Langfrist-Perspektive fehlt.
Die Schweizerische Vereinigung für ökologisch bewusste Unternehmensführung ÖBU stützt sich in ihrer Vernehmlassungsantwort im Wesentlichen auf eine Online-Umfrage bei ihren Mitgliedern (rund 300 Schweizer Unternehmen) und weiteren Schweizer Unternehmen aus ihrem Umfeld. Bei einem Rücklauf von 137 auswertbaren Antworten unterstützten über 60 Prozent die Variante 1, über 20 Prozent die Variante 2. Die beiden Varianten 3 und 4 erhielten beide unter zehn Prozent der Stimmen.

